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GKV
Krankenzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung - GKV - Krankenkasse
Neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein Teil des Gesundheitssystems und eine Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe besteht nach §1 Sozialgesetzbuch V darin, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert den medizinischen Grundbedarf der Bevölkerung. Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch. Die Höhe der Beiträge wird prozentual festgelegt und richtet sich nach der Höhe des Einkommens. In die gesetzliche Krankenversicherung kann Jeder unabhängig von Alter, Geschlecht und Vorkrankheiten eintreten. An seine Wahl ist man für 18 Monate gebunden. Mit einer Frist von 2 Monaten kann man die Mitgliedschaft kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Sonderregelungen gibt es lediglich für Angehörige der privaten Krankenversicherung, die zur GKV wechseln wollen.
Prinzipiell unterscheidet man Primärkassen und Ersatzkassen der GKV. Neben diesen Primärkassen wie z.B. die AOK oder BKK und den Ersatzkassen wie beispielsweise die Barmer Ersatzkasse oder die Techniker Krankenkasse gibt es noch Spezialkassen wie die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die See-Krankenkasse oder die Knappschaft. Man kennt 8 verschiedene Kassenarten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ihr Versichertenkreis wird kraft Gesetzes bestimmt. Zwischen den Mitgliedern findet ein Leistungstransfer entsprechend dem Solidaritätsprinzip statt. Die Umlagefinanzierung ohne Aufbau von Rücklagen hat die gesetzliche Krankenversicherung in den letzten Jahren marode gemacht, so dass neue Konzepte zur Refinanzierung erarbeitet werden müssen. Der Einzelne erhält im Krankheitsfall dem Sachleistungsprinzip zufolge Sachleistungen, die er ohne direkte Zahlungen bekommt. Dieses Prinzip wird jedoch von Zuzahlungen durchbrochen.
Bei Medikamenten beträgt die Höhe der Zuzahlungen grundsätzlich 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro. Ist eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus notwendig, werden für maximal 28 Tage pro Jahr 10 EUR täglich fällig. Heilmittel und häusliche Krankenpflege ziehen Kosten in Höhe von 10 % der Gesamtkosten plus eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10 EUR nach sich. Die Praxisgebühr in Höhe von 10 EUR wird bei einem ärztlichen oder zahnärztlichen Besuch einmal pro Quartal fällig. Zuzahlungen leisten Versicherte bis zu ihrer persönlichen Belastungsgrenze von 2% ihres Bruttoeinkommens. Chronisch Kranke werden mit bis zu 1% ihres Bruttoeinkommens belastet. Auf Antrag werden darüber hinaus gehende Kosten von den Krankenkassen erstattet.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist zwar umfangreicher als der der staatlicher Kassen anderer Länder, in der Regel jedoch ist er nicht vergleichbar mit dem der PKV.
