Gesundheitsreform 2007 - PKV - GKV - Krankenversicherung

Am 01. April 2007 trat die Gesundheitsreform 2007 in Kraft. Mit ihr besteht erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Das Ziel ist es, für alle Menschen gleichermaßen künftig eine hochwertige Gesundheitsversorgung garantieren zu können. Sie ist eine Strukturreform und wurde auf den Weg gebracht, um die Qualität der Versorgung zu verbessern, die Wirtschaftlichkeit durch mehr Transparenz zu erhöhen und einen intensiveren Wettbewerb unter den Trägern der GKV und PKV zu ermöglichen. Darüber hinaus soll sie dem Bürokratieabbau dienen und die Wahl- und Entscheidungsfähigkeit der Versicherten ausweiten und stärken.

Für Versicherte ist wichtig zu wissen, dass nun eine allgemeine Pflicht zur Versicherung besteht. Kein Versicherer darf Sie mehr ablehnen. Andererseits müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen, auch wenn Sie das gar nicht wollen. Der Patient kann nun seine Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen selbst wählen, sofern diese zertifiziert ist.

Krankenkassen sind nun in der Lage, auch Wahltarife anzubieten. Hierbei kann man sich seinen Versicherungsschutz auch in der GKV individuell zusammenstellen lassen. Die Kassen mussten einige Leistungen wie z.B. empfohlene Impfungen, Mutter-Kind-Kuren oder ambulante/stationäre Rehabilitationsleistungen in den Leistungskatalog aufnehmen. Dafür sind sie nicht mehr verpflichtet, die Kosten für selbst verschuldete Verletzungen (z.B. Piercings, Tattoos) und ihre Folgen zu tragen. 2009 soll ein bundeseinheitlicher Beitragssatz eingeführt werden. Die Beiträge fließen in einen Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen zukünftig ihre Zuweisungen erhalten.

Private Krankenversicherungen sind nun verpflichtet, einen bezahlbaren Basistarif anzubieten und dabei Leistungen zu erbringen, die vergleichbar mit dem Leistungskatalog der GKV sind. Der Basistarif muss allen offen stehen und darf nicht durch Zuschläge erhöht werden.

Gesetzliche Krankenkassen haben nun die Möglichkeit, untereinander zu fusionieren. So können Synergieeffekte genutzt und gleichzeitig die Transparenz erhöht werden. Durch mehr Einzelverträge mit Ärzten und Krankenhäusern sind mehr Hausarzttarife möglich.


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