Gesundheitsreform 2011 2009 2007 - PKV - GKV - Krankenversicherung
Gesundheitsreformen sind staatliche Eingriffe in das Gesundheitswesen. Sie haben das Ziel, die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Krankenversicherung zu verbessern und vor allem eine langfristige Finanzierbarkeit zu erreichen. Der Kern der Gesundheitsreformen liegt darin, eine gesunde Mischung aus Beitragsstabilität und Beitragssatz zu garantieren, wobei meist die Leistungen der gesetlichen Krankenversicherungen unter den Reformen gelitten haben und stetig gekürzt wurden, so dass die Versicherten auf Zusatzversicherung ausweichen müssen.
Gesundheitsreform 2011
Im Jahr 2011 trat nun die bisher letzte Gesundheitsreform in Kraft. Änderungen gibt es unter anderem beim Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung, aber auch bei den Zusatzbeiträgen. Zudem können sich privat Versicherte oder Menschen, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, über erleichterte Bedingungen freuen.
Änderungen beim GKV Beitrag
Mit Wirkung vom Januar 2011 wird der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung auf 15,5% beschlossen. Dieser Beitragssatz war bereits im Januar 2009 beschlossen worden, konnte zwischenzeitlich aber gesenkt werden. Zudem hat die Bundesregierung beschlossen, dass weitere Erhöhungen der Kassenbeiträge einzig von der Arbeitnehmern zu tragen sind. Damit sollen die Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer möglichst konstant gehalten werden.
Zusatzbeiträge können steigen
Die Zusatzbeiträge, die bereits mit der Gesundheitsreform 2007 beschlossen wurden, dürfen von den Krankenkassen nun theoretisch in unbegrenzter Höhe erhoben werden. Für mitversicherte Familienangehörige fällt der Zusatzbeitrag allerdings nicht an. Für Geringverdiener, die die hohen Zusatzbeiträge nicht entrichten können, wurde ein Sozialausgleich vereinbart. Dieser orientiert sich jedoch am durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der für das Jahr 2011 auf 0 Euro festgelegt wurde.
Um Kosten zu sparen, gewährt die Gesetzgebung Versicherten die Möglichkeit, bei Erhebung oder Erhöhung des Kassen-Zusatzbeitrages in eine andere Krankenversicherung zu wechseln. Auch die 18-monatige Bindefrist zu Vertragsbeginn muss dann nicht beachtet werden.
Wahltarife für mehr Wettbewerb unter den Kassen
Die Krankenkassen sollen nun durch mehr Wahltarife und besondere Vorsorgeformen die Möglichkeit erhalten, noch stärker in den Wettbewerb untereinander zu treten. Sie können beispielsweise mit besonderen Wahltarifen für Versicherte werben oder durch bestimmte Rabattsysteme geringere Kosten erzielen.
Versicherte können, wie schon in den vergangenen Jahren, dann frei wählen, zu welcher Krankenkasse sie wechseln werden. Hierdurch wird das Ziel der Bundesregierung, die Zahl der Krankenkassen zu verringern, erreicht. Dieses Ziel wurde im Übrigen bereits in der Gesundheitsreform 2007 formuliert und erfolgreich umgesetzt werden.
Änderungen in der PKV durch die Gesundheitsreform 2011
Auch in der PKV gibt es durch die Gesundheitsreform 2011 Änderungen. Eine der wichtigsten Änderungen ist sicherlich der Wegfall der Drei-Jahres-Frist für den Wechsel in die PKV. Bisher mussten versicherungspflichtige Angestellte über drei Jahre hinweg ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze(Jahresarbeitsentgeltgrenze/ JAEG) nachweisen können. Erst dann war ein Wechsel in die PKV möglich. Ab 2011 kann der Wechsel auch schon bei einmaligem Überschreiten erreicht werden. Dies ist auch für jüngere Arbeitnehmer positiv, die in ein Angestelltenverhältnis eintreten und nun sofort in die PKV wechseln können.
Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sinken
Ebenfalls positiv ist das Sinken der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese beiden Grenzen orientieren sich am Einkommen und konnten nun aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise erstmals in der Geschichte gesenkt werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze, die das maximale Einkommen für die Berechnung der gesetzlichen Versicherungsbeiträge festlegt, liegt nun 2011 bei 3.712,50 Euro monatlich, die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 49.500 Euro jährlich (4.125 Euro monatlich). Hierdurch ist nicht nur ein leichterer Wechsel in die PKV möglich, sondern auch die Beiträge zum PKV Basistarif und die Maximalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren sich.
Gesundheitsreform 2009
Auch die Gesundheitsreform 2009 bringt zahlreiche Änderungen für Krankenkassen und Versicherte, die sich in vielen Fällen auswirken werden. Nahezu alle Änderungen und Beschlüsse der Politiker haben allerdings das Ziel, die Preise für die Gesundheitsversorgung der Bürger langfristig stabil zu halten. Aktuell steigen jedoch die Ausgaben für Krankenbehandlungen und Medikamente stetig, was zu stark steigenden Beiträgen führen würde. Der demografische Wandel sorgt wiederum dafür, dass künftig wohl höhere Preise für die Krankenversicherungen fällig werden.
Gesundheitsfonds
Zum 01. Januar 2009 wurde nun der Gesundheitsfonds eingeführt. Der aktuelle Einheitsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 15,5% des Bruttoeinkommens fließt nun in den Gesundheitsfonds, aus dem die Krankenkasse individuell Leistungen erhalten können. Krankenkassen, die hiermit nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens ihrer Versicherten berechnen. Krankenkassen hingegen, die gut wirtschaften, haben auch die Möglichkeit, Beiträge zurückzuzahlen.
Zudem können Rabattverträge der Kassen mit Pharmaunternehmen, Krankenhäusern und Ärzten gestaltet werden, um die Kosten zu senken. Die Versicherten hingegen können ihre Kassen nun anhand ihres Leistungsangebotes besser vergleichen und so zu einer attraktiveren Krankenkasse wechseln.
Basistarif in der privaten Krankenversicherung wird eingeführt
Ebenfalls mit der Gesundheitsreform im Januar 2009 wird nun der PKV Basistarif der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Er verspricht Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse, zudem dürfen auch die Beiträge nicht über den Höchstsatz der Gesetzlichen steigen. Versicherungen müssen zudem einen Annahmezwang beachten, denn Ablehnungen, etwa wegen Vorerkrankungen, dürfen nicht erfolgen.
Vom Januar bis Juni 2009 dürfen nun freiwillig in der GKV Versicherte sowie bereits in der PKV Versicherte in den Basistarif wechseln. Ein späterer Wechsel ist ebenfalls möglich, kann allerdings zu Nachteilen führen. Wessen Einkommen nicht ausreicht, die Kosten im Basistarif zu übernehmen, kann Zuschüsse in Anspruch nehmen, um die Finanzierbarkeit zu gewährleisten. Anders als die GKV gewährt der Basistarif aber keine Familienversicherung, was freiwillig gesetzlich Versicherte beachten sollten.
Wegfall des Krankengeldes für freiwllig GKV versicherte
Eine weitere Änderung betrifft das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, haben nun keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Hierfür wird ihnen lediglich ein verminderter Beitragssatz von 14,9% berechnet. Lediglich über einen Wahltarif können Selbstständige diese Absicherung erhalten.
Änderungen für privat Versicherte
Die Gesundheitsreform 2009 brachte auch für die PKV Vorteile. Versicherte in der privaten Krankenversicherung dürfen von nun an innerhalb der PKV wechseln und dabei die Altersrückstellungen mitnehmen. Lediglich bei einem Wechsel in den Basistarif würden die Altersrückstellungen verloren gehen.
Gesundheitsreform 2007
Die Gesundheitsreform 2007 hatte wesentlich zum Ziel, die immer weiter steigenden Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen und dem entgegenzuwirken. Eine Reform der Krankenversicherung war damals bereits im Koalitionsvertrag der Schwarz-Roten-Bundesregierung 2005 beschlossen worden. Nach Ansicht der Experten sollte nun ein „umfassendes Zukunftskonzept“ entwickelt werden, welches langfristig tragbar ist und erreichen soll, die Beiträge zur GKV langfristig zu sichern.
Einführung des Gesundheitsfonds
Im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 wurde unter anderem die Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen. Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen von nun an nicht mehr direkt an die Krankenkassen fließen, sondern in den Gesundheitsfonds eingezahlt werden. Die Kassen erhalten dann für ihre Versicherten Pauschalen, mit denen sie ihre anfallenden Kosten decken können.
Der Beitragssatz, der bisher von jeder Krankenkasse individuell festgelegt werden konnte, soll nun zentral von der Bundesregierung nach den jeweiligen Erfordernissen beschlossen werden. Der Einheitsbeitrag liegt nun bei 14,7%, wobei 6,9% von den Arbeitgebern und 7,8% von den Arbeitnehmern getragen werden (inklusive des Sonderbeitrages für Arbeitnehmer von 0,9%).
Finanzausgleich für Kassen mit Alten und Kranken
Krankenkassen, die durch viele alte oder kranke Versicherte Nachteile befürchten, erhalten einen Finanzausgleich, um dieses höhere Risiko abzufedern. Auch werden von nun an Einkommensunterschiede der Versicherten zu 100% berücksichtigt.
Um ihre Kosten zu reduzieren, erhalten die Krankenkassen von nun an auch die Möglichkeit, direkt mit den Pharmaherstellern zu verhandeln. Zudem wird der Nutzen der Medikamente künftig auch direkt mit ihren Preisen bewertet. Diese Aufgabe übernimmt der Gemeinsame Bundesausschuss.
Zusatzprämie wird eingeführt
Ebenfalls wird beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen, die mit den Leistungen aus dem Gesundheitsfonds nicht überleben können, einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern dürfen. Dieser darf bis zu acht Euro betragen, unabhängig des Einkommens. Sollte die Versicherung jedoch einen Zusatzbeitrag erheben, ist es den Versicherten möglich, ihr außerordentliches Kündigungsrecht zu nutzen und zu einer anderen Krankenversicherung zu wechseln. Dies soll auch den Wettbewerb wieder ankurbeln, der durch den Einheitsbeitrag kaum mehr möglich ist. So soll auch erreicht werden, dass die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von aktuell 250 im Jahr 2007 deutlich reduziert wird.
Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen sind möglich
Gesetzlich Versicherte sollen, ähnlich wie privat Versicherte, die Möglichkeit bekommen, Wahltarife ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Beim Hausarzttarif beispielsweise verpflichtet sich der Versicherte, zuerst den Hausarzt aufzusuchen, ehe der Facharzt konsultiert wird.
Auch ist es nun möglich, Rechnungen, ebenso wie bei der Privaten, zuerst selbst zu begleichen und später im Erstattungsprinzip von der Krankenkasse einzufordern. Dieser Kostenerstattungstarif übernimmt allerdings nur die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen. Eventuell höhere Preise müssten dann aus eigener Tasche finanziert werden.
Einführung der Versicherungspflicht in Deutschland
Eine ebenfalls große Neuerung der Gesundheitsreform 2007 war die Einführung der Versicherungspflicht in Deutschland. Jeder Bürger muss nun eine Krankenversicherung abschließen, entweder gesetzlich oder privat. Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, darf nun wieder zurück in die bisherige gesetzliche oder private Krankenversicherung. Die privaten Krankenkassen werden dabei verpflichtet, einen Basistarif zu entwickeln und anzubieten. Und sollte das Einkommen fehlen, um die Versicherungsprämien zu bezahlen, helfen Grundsicherung oder Sozialhilfe.
Änderung des Ärztebudgets
Bisher wurden Ärzte nach einem Gesamtbudget berechnet. Dieses wird nun aufgehoben, Ärzte erhalten je nach Krankheit eine Pauschale pro Leistung, die erbracht wurde. Auch die Vergütung komplexer Leistungen soll nun besser abgerechnet werden können.
Auch die Apotheken waren von der Gesundheitsreform 2007 betroffen, sie mussten von nun an einen höheren Rabatt an die Krankenkassen entrichten.


