Gesetzliche Krankenversicherung F.A.Q.'s - Fragen und Antworten zur GKV
Warum muss ich mich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder der einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, kommt automatisch in die GKV. Auch Arbeitslose werden von der Arbeitsagentur automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ausnahmeregelungen für den Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung bestehen für besonders gut Verdienende, auf Antrag von der Versicherungspflicht Befreite und für bestimmte Berufsgruppen.
Welche Leistungen übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse noch?
Welche Leistung Ihre gesetzliche Krankenkasse genau übernimmt, können Sie auf der Webseite Ihrer Krankenversicherung oder in deren Broschüren nachlesen. Im Allgemeinen werden Heil- und Hilfsmittel für Kinder bis 18 Jahre, alle Leistungen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt sowie viele Vorsorgeuntersuchungen vollständig übernommen. Darüber hinaus erfolgt eine Kostenübernahme auch für alle medizinisch notwendigen Anwendungen und Medikamente, wobei hier eine Zuzahlung geleistet werden muss. Sehhilfen werden nur noch in medizinischen Ausnahmefällen bezuschusst. Prinzipiell übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Basisversorgen aller Versicherten. Wird eine besonders teure, aufwendige oder komfortable Behandlung gewünscht, kann es sein, dass die jeweilige Krankenkasse sich nur zum Teil oder gar nicht an den Kosten beteiligt.
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Erhöht eine Krankenkasse ihre Beiträge, besteht ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte. Dabei ist es laut Urteil des Bundessozialgerichts unerheblich, ob die Beitragserhöhung im Zusammenhang mit einer Fusion entstand. Um regulär kündigen zu können muss man mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.
Unter welchen Bedingungen bin ich familienversichert?
Voraussetzungen für die Familienversicherung sind Einnahmen von unter 400 EUR / Monat, ein Alter von maximal 25 Jahren und ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Der Angehörige darf nicht von der Versicherungspflicht befreit worden oder hauptberuflich selbstständig sein. Die Eltern müssen entweder beide in einer gesetzlichen Krankenkasse sein oder es gilt die reguläre Einnahmegrenze von 3975 EUR / Monat, die nicht überschritten werden darf.


