Der PKV-Verband ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in einer Klage gegen die privaten Abrechnungsmethoden der Helios-Privatkliniken gescheitert. Nach Angaben des PKV-Verbandes sei es nicht rechtens, wenn aus öffentlichen Krankenhäusern ausgegründete Privatkliniken mit bis zu 50% höheren Kosten abrechnen.
Kernpunkt dieser Klagen, die bereits seit dem 2008 vom PKV Verband angestrebt werden ist, dass Helios Privatkliniken die gleichen technischen Standards und das gleiche Personal nutzen wie die öffentlichen Krankenhäuser, aus denen sie ausgegründet wurden. Hierfür aber den Patienten um bis zu 50% höhere Behandlungskosten in Rechnung stellen. Hier sieht der PKV Verband eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften für Krankenhausleistungen. Volker Leienbach, Direktor des PKV Verbandes teilte hierzu mit, dass es allerdings nicht nur um die höheren Kosten ginge, “Schlimmer noch – Diese Privatklinik-Einrichtungen unterliegen nicht einmal der gesetzlichen Qualitätssicherung”, so Leienbach.
Bisher konnte der PKV Verband vor den Gerichten allerdings keine Erfolge verzeichnen. Im Jahr 2010 hat das Oberlandesgericht München zugunsten der Helios-Klinik in Kaufbeuren entschieden (Az.: 29 U 5136/09). Auch die Privatklinik in Siegburg bekam vom OLG Köln Recht zugesprochen (Az.: 5 U 127/09). Hier hat der BGH nun endgültig die Klage des PKV Verbandes abgewiesen und erklärte mit Urteil (Az.: I ZR 15/10), dass die Abrechnung so rechtens sei. Im laufenden Verfahren erklärten die Verantwortlichen der Helios-Privatkliniken, dass erst durch die höheren Einnahmen auch ein höherer Standard für alle Patienten möglich sei.
Helios-Kliniken zufrieden mit Urteil des BGH
Der Geschäftsführer der Helios-Privatkliniken GmbH, Silvio Rahr, begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofes mit den Worten: “Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unsere Position bestätigt hat und damit auch für unsere weiteren 38 Privatkliniken bundesweit eine Grundsatzentscheidung getroffen hat”. Darüber hinaus teilten die Verantwortlichen in einer Pressemitteilung mit, dass nun Rechtssicherheit bestehe.
Verband will Gesetzgeber in die Pflicht nehmen
Die Anwälte des PKV Verbandes prüfen nun das weitere Vorgehen, da noch acht von neun Klagen gegen die Helios-Privatkliniken offen sind. Im gleichen Zuge ruft der Verband hier nach dem Gesetzsgeber, da nach Ansicht des PKV Verbandes hier zwingend eine gesetzliche Lösung her muss.

