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Deutsche Krankenversicherung nimmt Bonität der Neukunden zur PKV unter die Lupe

Wie viele private Krankenversicherer auch, hat die Deutsche Krankenversicherung (DKV) zunehmend mit Nichtzahlern zu kämpfen. So hat die DKV, wie bereits die HanseMerkur, neue Aufnahmerichtlinien eingeführt, um Beitragsausfällen vorzubeugen, die ab 01. Juli greifen.

Bonitätsprüfung bei Selbstständigen und Freiberuflern

Besonders dramatisch ist der Anstieg der Beitragsausfälle der Selbstständigen und Freiberufler, die in der PKV versichert sind. Die DKV führt daher bei der Neuaufnahme in die private Krankenversicherung eine Bonitätsprüfung in Zusammenarbeit mit der Auskuftei arvato infoscore durch. Ergibt die Bonitätsprüfung einen negativen Scoreing-Wert, ähnliche der Schufa Auswertung, wird der Kunde von der DKV abgelehnt. Allerdings gilt dies nicht für den Basistarif der PKV, hier haben Neukunden uneingeschränkt Zugang.

Die Bonitätsprüfung kommt auch bei Beamten, Ärzten und Angestellten zum Tragen, jedoch reicht hier nicht der reine Scoreing-Wert für eine Ablehnung. Zum Score der Bonitätsprüfung nimmt die DKV auch noch weitere Kriterien mit in die Bewertung für die private Krankenversicherung auf. Dies hängt auch zumeist mit einem gesicherten und regelmäßigen Einkommen zusammen, weshalb auch Angestellte weniger vom Ausfall der PKV Beiträge betroffen sind.

Korrektur des Ergebnisses der Bonitätsprüfung

Neukunden können den Score-Wert aber auch versuchen, auszugleichen. Dies könnte beispielsweise durch die Vorlage von Unterlagen sein, die Aufschluss über die Einkommens- und Vermögenssituation bieten. Hierzu eignen sich beispielsweise Jahresabschlüsse und Handelsregisterauszüge, aus denen einige Zahlen ersichtlich sind. So lässt sich ein negativer Score-Wert möglicherweise korrigieren und der Weg in die PKV bei der Deutschen Krankenversicherung könnte für den Kunden geebnet sein.

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