Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann für Arbeitnehmer und Selbständige eine feine Sache sein – doch der Weg zurück in die GKV ist nur unter sehr eingeschränkten Auflagen möglich. Explizit finanzielle Probleme gelten nicht aus ausreichend, um wieder in die GKV zu wechseln. Das Ergebnis – immer mehr Versicherte bauen enorme Beitragsrückstände auf und können doch nicht gekündigt werden.
Säumige Versicherte bringen Gesellschaften in Schwierigkeiten
Im Zuge der Gesundheitsreform zum 01. Januar 2009 wurde auch die Möglichkeit genommen, auf einen Versicherungsschutz zu verzichten, wenn die finanzielle Situation die Beitragszahlung nicht zulässt. Gleichzeitig besteht für die Gesellschaften nicht mehr die Möglichkeit, einen zahlungsunwilligen Versicherten zu kündigen. Im Ergebnis haben immer mehr Versicherte hohe Beitragsrückstände zu verzeichnen, die von den Gesellschaften und den übrigen Versicherten getragen werden, die ihre Beiträge regelmäßig begleichen.
Basistarif und Mindestmaß an Leistungen bei Beitragsrückstand
Für die Gesellschaften bleibt bei Zahlungsrückständen nur noch eine Möglichkeit – zuerst erfolgt die Abstufung in den Basistarif, dann werden die Leistungen auf das medizinisch notwendige Mindestmaß reduziert. Doch das Problem bleibt erhalten – die Beitragszahlung steht weiterhin aus.
Eine Lösung scheint dafür bisher nicht in Sicht. Aus gutem Grund fordert der PKV-Verband deshalb nunmehr eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, denn es kann nicht sein, dass säumige Beitragszahler von den übrigen Versicherten und den Gesellschaften getragen werden. Wie der Gesetzgeber hier allerdings entscheidet, bleibt abzuwarten. In jedem Fall hat die Gesundheitsreform 2009 gerade an dieser Stelle ganz eklatanten Nachholbedarf offenbart.

