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HanseMerkur verschärft Aufnahmekriterien für private Krankenversicherung

Selbstständige, die in die private Krankenversicherung der HanseMerkur eintreten möchten, müssen für mindestens zwei Jahre ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Ausgenommen ist hiervon der Basistarif. Damit möchte sich die HanseMerkur künftig vor Zahlungsausfällen schützen, die diese Voraussetzungen zum 01. August 2011 eingeführt hat.

Durch zunehmende Billigtarife kamen auch immer mehr Versicherte in die PKV, damit allerdings auch immer mehr Versicherte, die ihre Beiträge nicht gezahlt haben. Eine Kündigung der Versicherung ist allerdings seitens der Versicherung nicht möglich, lediglich die Reduzierung der Leistungen, sofern die Beiträge in den letzten zwei Monaten nicht gezahlt wurden.

Kontrahierungszwang im Basistarif

Die neuen Aufnahmekriterien gelten nicht für Versicherte, die in den Basistarif einsteigen wollen. Hier gilt der gesetzliche Kontrahierungszwang, der besagt, dass Versicherte ohne Aufnahmevoraussetzungen aufgenommen werden müssen.

Vertragsfreiheit der HanseMerkur

Die HanseMerkur stützt sich dabei auf die Vertragsfreiheit, die vom Gesetzgeber geboten wird. Demnach ist es dem Versicherer freigestellt, wen er in die private Krankenversicherung aufnimmt und wen nicht (außer im Basistarif). Neben der Aufnahmevoraussetzung, dass eine Meldung in Deutschland für zwei Jahre nachgewiesen werden muss, verlangt der Versicherer auch einen Nachweis über die Krankenversicherung der letzten zwölf Monate. Hier muss der Neukunde also belegen, dass er krankenversichert gewesen ist, ob privat oder in der gesetzlichen Krankenversicherung, spielt dabei keine Rolle.

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