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Hartz IV Empfängern werden PKV Beitragsschulden erlassen

Der PKV-Verband und das Bundesarbeitsministerium haben sich darauf geeinigt, dass Hartz IV Empfängern, die aufgrund von Bedürftigkeit Beitragsschulden in der PKV angehäuft haben, diese Schulden erlassen werden. Zukünftig sollen die Beiträge direkt von den Jobcentern und Sozialhilfeträgern übernommen werden.

Damit können bedürftige Hartz IV Empfänger aufatmen, die Schulden mit ihren PKV Beiträgen angehäuft haben. Die Grundlagen hierfür sollen in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren gelegt werden.

Besonders Selbstständige betroffen

In der Regel handelt es sich um ehemalige Selbstständige, die bereits früher in der privaten Krankenversicherung versichert waren und aufgrund ihrer finanziellen Bedürftigkeit in den Basistarif der PKV wechseln und dennoch laufende Beiträge entrichten mussten, da ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich gewesen ist.

Vom Jobcenter erhielten sie hierfür eine Beitragserstattung von maximal 131 €, der auch für gesetzliche Versicherte vorgesehen ist. Allerdings deckt dieser Betrag nicht die gesamten Kosten, da der Beitrag im PKV Basistarif deutlich höher ist. Durch die nicht abgedeckten Kosten entstanden bei vielen Bedürftigen Beitragsschulden.

Das Bundessozialgericht hat allerdings mit seinem Urteil (Az.: B 4 AS 108/10 R) entschieden, dass die Kosten zum PKV Basistarif vollständig von den Jobcentern übernommen werden müssen. So haben sich der PKV Verband und das Arbeitministerium auf eine Lösung geeinigt.

Allerdings steht es dem PKV Verband nicht frei, über den Erlass der Beitragsschulden zu verhandeln, dies können nur die privaten Krankenversicherungen selbst – welche jetzt auf die ausstehenden Beträge verzichten müssten. Allerdings wird es hier kaum Unternehmen geben, die sich dem Schuldenerlass widersetzen sollten, da mit einer Begleichung der Beiträge kaum zu rechnen ist und die Beträge ohnehin uneinbringbar sind.

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2 Kommentare zu "Hartz IV Empfängern werden PKV Beitragsschulden erlassen"

  1. barnek wolfram

    hallo
    man sollte es genau so machen wie in der GKV prozentual Zz. 15,5% vom brutto.
    das problem ist die höchstsumme, prozentual wäre die lösung.
    aber das gesetz ist eine fehlgeburt !!!!!!und keiner ist dafür zu fassen…
    mfg
    wb.

  2. Marion Linke

    das ist eine sehr schöne Theorie, aber die Praxis ist ganz anders. Die Schulden sind mir nicht erlassen worden trotzt Einigung, zum Arzt gehen kann ich nicht weil die offenen Beiträge immer noch im Raum stehen und deshalb habe ich keinen Versicherungsschutz. Ja das Beweist wieder mal das die Ärmsten gesellschaftlich schlechter gestellt sind und niemand da ist der Ihnen Hilft. Erst der Kampf gegen das Jobcenter damit die Leistungen volle Berücksichtigung finden, dann ist das endlich geschfft durch ein Urteil des BSG – dann diese Einigung des PKV – Verbandes – an die sich auch niemand hält. Nun geht der Kampf weiter mit der Versicherung die einem Erklären das es hierzu keine gesetzliche Grundlage gibt und deshalb die Schulden nicht erlassen werden. Super Witzig – ich habe selten so gelacht.
    Sorry aber ich bin total frustriert weil man das Gefühl hat wie Goliat gegen Windmühlen zu kämpfen – und das ohne Erfolg.

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