Bisher war es den Privaten Krankenversicherungen (PKV) halten, bestimmte Zusatzbehandlungen wie ein 1- oder 2-Bett bei einem Krankenhausaufenthalt, die Chefarztvisite oder ein Krankentagegeld anzubieten – den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) waren solche Leistungen verwehrt. Dies soll sich nach Vorstellung des Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ändern.
Mehr Wettbewerb bei den Krankenkassen
Damit soll sich nach Vorstellungen des Ministers der Wettbewerb zwischen den Kassen belebt werden. Allerdings laufen die PKV gegen die geplante Änderung Sturm, handelt es sich doch um einen sehr lukrativen Markt für sie. Der Verband der PKV sieht sogar die Geschäftsgrundlagen der privaten Anbieter in Gefahr und erklärte: “Die Absicht, den Krankenkassen neue Spielräume für das Angebot von über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehenden Zusatzleistungen zu geben, führt zu einer ordnungspolitisch fragwürdigen sozialstaatlichen Angebotskonkurrenz in einem funktionierenden privatwirtschaftlichen Markt.“ Nach Ansicht der GKV wollen sich die privaten Krankenversicherer hingegen nur ein Monopol für die einträglichen Zusatzleistungen erhalten.
Änderungen im SGB V
Nach bisherigem Stand soll der § 11 des SGB V um einen Absatz erweitert werden, der dann die Zusatzversicherungen regelt, wobei es größtenteils um Heil- und Hilfsmittel, um eine Zahnbehandlung und Vorbeuge und Vorsorge gehe.

