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Private Krankenversicherung F.A.Q.'s - Fragen und Antworten zur PKV
Wer kann sich privat versichern?
Privat versichern können sich zunächst einmal Beihilfeberechtigte wie z.B. Beamte, Richter, Soldaten oder Politiker. Aber auch Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze können zur PKV wechseln. Die Pflichtversicherungsgrenze muss dabei das dritte Jahr in Folge überschritten worden sein. Selbstständige, Freiberufler und Künstler können sich privat krankenversichern, Journalisten und Künstler sind jedoch in der Regel durch die Künstlersozialkasse abgesichert.
Ratgeber: Unter welchen Bedingungen kann ich in die PKV wechseln?
Für wen lohnt sich ein Wechsel zur PKV?
Schon für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen kann sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung finanziell lohnen. Vor allem gut verdienende Singles und kinderlose berufstätige Ehepaare aber profitieren deutlich davon. Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler müssen selbst für eine Absicherung sorgen und profitieren zum Teil zusätzlich von speziellen Angeboten für ihre Berufsgruppe.
Wie berechnet sich der Beitrag zur PKV?
Ausschlaggebend für den Versicherungsbeitrag ist der gewählte Tarif bzw. das gewünschte Leistungspaket. Darüber hinaus bestimmen aber auch Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung die Höhe der Beiträge.
Ratgeber: Wie werden die Beiträge berechnet und können sie nachträglich erhöht werden?
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Rechnungen, die der Arzt ausstellt, werden an den Versicherer weitergereicht. Der erstattet den Rechnungsbetrag auf das Girokonto des Versicherten, der die Rechnung damit begleicht. Werden Medikamente verschrieben, müssen sie vor Ort in der Apotheke bezahlt werden. Die Quittung reicht man beim Versicherer ein, der den Betrag in kurzer Zeit erstattet. Ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig, wird dort mit einer Klinik-Card abgerechnet. Zur Abwicklung der Abrechnung setzt sich die Klinik direkt mit dem Versicherer in Kontakt.
Ratgeber: Wie läuft die Kostenerstattung ab und bekomme ich eine Beitragserstattung?
Kann ich wieder in die GKV zurück?
Ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenkasse ist prinzipiell möglich, wenn auch unter erschwerten Bedingungen. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass man in jungen Jahren von niedrigen Beitragssätzen privater Versicherer profitiert und im Alter, wenn die Beiträge steigen, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt. Deswegen muss vor einem Wechsel nachgewiesen werden, dass das Jahres-Bruttoeinkommen seit mindestens einem Jahr unter der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hat. Wer sich einmal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, kann nie wieder zurück in die gesetzliche Versicherung. Einzige Ausnahme: im Fall einer Arbeitslosigkeit wird man von der Arbeitsagentur automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Das funktioniert aber nur, solange man unter 55 Jahre alt ist. Wer sich für einen Wechsel in die GKV entscheidet, muss auf die Altersrückstellungen verzichten, die die PKV für ihre Versicherten bildet.
Ratgeber: Kann ich meine PKV kündigen und wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?
