Private Krankenversicherung - PKV - Privat Krankenkasse
Die private Krankenversicherung ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Säule der Krankheitskostenversicherung. Anders als bei der GKV erfolgt der Versicherungsabschluss hier aber mit privaten Versicherungsunternehmen. Hierdurch sind auch die gesetzlichen Grundlagen der PKV differenziert, denn die Leistungen der GKV werden durch das Sozialgesetzbuch bestimmt, die PKV hingegen wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt.
Auch Änderungen der Gesundheitsreformen nehmen auf die PKV nur begrenzt Einfluss, da die Politik in diesen Reformen versucht, die Kostenexplosion der gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen. Allerdings können auch private Krankenkassen mitunter von den Entscheidungen der Politiker profitieren, wie etwa durch die Streichung der Drei-Jahres-Frist in der Gesundheitsreform 2011.
Besonderheiten der PKV
Die private Krankenversicherung weist im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einige Besonderheiten und auch Vorteile auf. Der wohl wichtigste Vorteil ist die freie Wahl des Tarifumfangs, so dass Versicherte direkt Einfluss auf die Höhe ihrer monatlichen Beiträge nehmen können. Weiterhin werden die Beiträge anhand des Alters und des Geschlechts des Versicherten ermittelt, das Einkommen jedoch bleibt unberücksichtigt. Damit ist es möglich, auch bei höheren Einkommen günstige Beiträge zu erzielen.
Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung
Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung haben privat Versicherte den Vorteil, dass sie weder Zuzahlungen für Medikamente noch die quartalsweise fällige Praxisgebühr entrichten müssen. Zudem erhalten die Ärzte für Behandlungen in der Regel höhere Tarife, wodurch insbesondere Termine bei Experten schneller erreicht werden können.
Wer die PKV nutzen kann
Die private Krankenversicherung ist nur bestimmten Personengruppen vorbehalten. Arbeitnehmer sind in der Regel im Rahmen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, so dass sie nicht in die PKV wechseln dürfen. Nur bei einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 49.500 Euro im Jahr 2011 ist ein solcher Wechsel möglich. Auch Studenten haben mit Immatrikulation an einer Hochschule die Möglichkeit, die PKV zu nutzen.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte hingegen unterliegen nicht der Versicherungspflicht und können auf Wunsch direkt die private Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Versicherungspflicht auch für privat Versicherte
Seit 2009 gilt auch für Versicherte der privaten Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Wer bisher keinen Versicherungsschutz hatte, kann nun in den Basistarif der PKV einsteigen und mit diesem einen Versicherungsschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen nutzen. Zudem ermöglicht der Basistarif Menschen mit geringen Einkommen eine Beitragsbeteiligung, um die Finanzierung so langfristig sicherzustellen. Auch bei Vorerkrankungen darf der Basistarif nicht abgelehnt werden.
Tarifangebot der PKV
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenkassen, wo alle Versicherten einheitliche Leistungen erhalten, ist es bei der PKV möglich, durch die individuelle Tarifwahl die Absicherung je nach Wunsch und Bedarf vorzunehmen. So können Versicherte, die lediglich eine Grundversorgung wünschen, kostengünstige Einsteigertarife nutzen, Menschen mit hohen Ansprüchen hingegen haben die Möglichkeit, etwas teurere Premium-Tarife zu nutzen, die unter anderem die Behandlung durch Heilpraktiker sowie die Einbettunterbringung im Krankenhaus absichern.
Unterschiedliches Tarifangebot für unterschiedliche Personengruppen
Den privaten Krankenversicherungen ist es möglich, ihr Tarifangebot den unterschiedlichen Personengruppen, die die PKV nutzen, anzupassen. Aus diesem Grund finden sich bei den Versicherern sowohl Tarife für Selbstständige und Freiberufler wie auch Tarife für Angestellte sowie Tarife für Beamte. Auch Studenten, die sich für die private Krankenversicherung entscheiden, können auch spezielle Tarife zurückgreifen.
Leistungen der PKV
Zu den Leistungen der PKV gehören sowohl die ambulante wie auch die stationäre Versorgung der Versicherten. Unterschiedliche Leistungsumfänge der jeweiligen Tarife sorgen dafür, dass der Leistungsumfang individuell verändert und auf Wunsch auch erhöht oder aber gesenkt werden kann.
Leistungen im ambulanten Bereich
Im ambulanten Bereich können Versicherte der privaten Krankenversicherungen Behandlungen beim Allgemeinmediziner in Anspruch nehmen. Auch ambulante Behandlungen bei Fachärzten können über das Kostenerstattungsprinzip der Krankenversicherung entsprechend abgerechnet werden. Hier muss beachtet werden, dass einige Versicherungen den Hausarzttarif anbieten, der im Vergleich zu anderen Tarifen günstiger angeboten wird. Hier fungiert der Hausarzt als Lotse und überweist schließlich zu Fachärzten, falls notwendig.
Zu den Leistungen im ambulanten Bereich gehört auch die Kostenübernahme von Heil- und Hilfsmitteln, und zwar in der Regel zu 100%.
Leistungen im stationären Bereich
Ebenso wie im ambulanten Bereich wird auch im stationären Bereich die Krankenbehandlung vollumfänglich übernommen. Je nach Tarif ist es aber möglich, die Chefarztbehandlung zu vereinbaren oder aber die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen. Der individuelle Leistungsumfang kann durch die Wahl der Tarife beeinflusst werden.
Behandlungen beim Zahnarzt
Zum Versicherungsumfang der privaten Krankenversicherung gehört ebenfalls die Behandlung beim Zahnarzt. Obwohl klassische Zahnbehandlungen vielfach vollständig übernommen werden, finden sich in den Tarifen der PKV insbesondere beim Zahnersatz teils große Unterschiede. Hier werden je nach Tarif zwischen 50-95% der Kosten übernommen, in vielen Fällen können auch Inlays und professionelle Zahnreinigungen abgerechnet werden.
Berechnung der Beiträge
Die Beiträge, die für die private Krankenversicherung berechnet werden, werden unter anderem anhand des Alters und des Geschlechts des Versicherten ermittelt. Auch der aktuelle Gesundheitszustand und natürlich die Tarifwahl nehmen Einfluss auf die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt das Einkommen bei der Beitragsberechnung aber unberücksichtigt, was insbesondere Menschen mit höheren Einkommen freut.
Möglichkeiten der Beitragsreduzierung
Durch unterschiedliche Tarifvarianten ist es möglich, Beiträge einzusparen. So bietet die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung beispielsweise die Möglichkeit, dass ein Teil der Krankheitskosten aus eigener Tasche finanziert werden, wodurch die monatlichen Versicherungsprämien sinken.
Auch das Prinzip der Beitragsrückerstattung sorgt dafür, dass sich die Kosten für die PKV reduzieren, denn Versicherte erhalten in diesem Fall einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurück. Die Beitragsrückerstattung ist aber nur dann möglich, wenn die Krankenversicherung innerhalb eines Jahres nicht in Anspruch genommen wird.
Kostenerstattungsprinzip
Die Leistungen, die Versicherte der PKV in Anspruch nehmen, werden nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Im Rahmen dieses Prinzips stellt der Arzt die Rechnung an seinen Patienten, der wiederum die Zahlung übernimmt.
Gleichzeitig wird die Rechnung den Bearbeitern der Versicherung vorgelegt, die eine Zahlung an den Versicherten vornehmen werden. Da die Abrechnung theoretisch kurzfristig erfolgt, ist eine Vorleistung des Versicherten nur in wenigen Fällen notwendig.
Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte
Die private Krankenversicherung bietet nicht nur Krankenvollversicherungen für Selbstständige, Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beamte, sondern sie bietet auch diverse Zusatzversicherungen. Dieses Angebot richtet sich an gesetzlich Versicherte, die mit der Standard-Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr zufrieden sind und die in einigen Bereichen eine private Versorgung wünschen. Neben einer Zusatzversicherung für ambulante oder stationäre Behandlungen finden sich am Markt für private Krankenversicherungen auch Zusatzversicherungen für Zahnersatz oder die Auslandsreisekrankenversicherung.
Kündigung der PKV
Wie andere Versicherungsverträge auch kann die private Krankenversicherung unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen natürlich gekündigt werden. Zudem haben Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Versicherung eine Beitragserhöhung durchführt. In diesen Fällen muss die Versicherung nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung mit einer Frist von vier Wochen über die Kündigung informiert werden.


