Sind meine Angehörigen in der PKV mitversichert?

Ein großer Vorteil der GKV ist die Familienversicherung. Hier werden Kinder bis zu einem bestimmten Alter oder der Aufnahme einer eigenen versicherungspflichtigen Tätigkeit mit versichert. Leider bietet die private Krankenversicherung kein ähnliches Modell an. Und um die Situation noch weiter zu verkomplizieren gibt es selbst in dem Fall, dass einer der beiden Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Versicherung ist, besondere Regelungen zu beachten. Denn liegt das Einkommen des privat Versicherten Elternteils über der Jahresentgeltgrenze von 4.012,50 Euro pro Monat und übersteigt regelmäßig das Einkommen des gesetzlich versicherten Partners, so müssen die Kinder ebenfalls in einer Krankenversicherung beitragspflichtig versichert werden. Ob es sich dabei um eine GKV oder PKV handelt, spielt dabei keine Rolle.

Ein kurzes Beispiel soll die Situation verdeutlichen: das Einkommen des selbstständigen Ehemannes liegt bei 4.500,- Euro und das der Frau bei 2.125,- Euro. Damit liegt das Entgelt des Mannes wesentlich über dem der Ehefrau und der Entgeltgrenze. Die Kinder müssten also in einer eigenen Versicherung Mitglied werden. Mit Hilfe eines Beitragsvergleichs lassen sich für diese schnell Krankenversicherungen unter 100,- Euro finden. Erst wenn das Einkommen des selbstständigen Ehemannes wieder dauerhaft unter das Einkommen der Partnerin fällt, könnte der Nachwuchs über die gesetzliche Krankenversicherung mit familienversichert werden. Wenn die Kinder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, erlischt Ihr Anspruch auf Familienversicherung.


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