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Bin ich auch im Ausland versichert und welche Leistungen erhalte ich von der PKV?

Wer im Ausland unterwegs ist, benötigt ebenso wie in Deutschland einen Krankenversicherungsschutz. Dieser ist jedoch nicht in allen Fällen gegeben. Insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in Ausnahmefällen, so dass Betroffene Leistungen privat übernehmen müssen. Der Auslandsreisekrankenschutz der PKV ermöglicht auch im Ausland eine Krankenversorgung auf hohem Niveau, und zwar sowohl für privat wie auch für gesetzlich Versicherte.

Leistungen der PKV im Ausland

Der Versicherungsschutz der privaten Krankenvollversicherung erstreckt sich nicht nur auf Leistungen in Deutschland, sondern besteht auch innerhalb Europas. Diese Regelung gilt für alle PKV-Tarife, lediglich beim Basistarif gibt es Abweichungen. Er bietet Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und bietet daher ebenso wie die GKV eingeschränkte Leistungen in der EU, der Schweiz sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.

Reisen privat Versicherte ins nichteuropäische Ausland, besteht lediglich zeitlich begrenzter Versicherungsschutz. Dieser beträgt in der Regel bis zu einen Monat, kann aber, abhängig vom Vertrag, auch länger vereinbart werden.

Im Ausland können dann die Leistungen für Arzt- und Krankenhausbehandlungen in Anspruch genommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport gehört in vielen Fällen nicht zum Leistungsumfang der PKV, im Basistarif ist er grundsätzlich nicht integriert.

Leistungen der GKV im Ausland

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland sind eingeschränkt. Behandlungen sind nur in der Europäischen Union (EU) sowie im Europäischen Wirtschaftsaum (EWR) möglich. Auch in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat, werden Behandlungen übernommen. Dies ist beispielsweise in Ländern wie Tunesien, Zypern und Malta der Fall. Die erforderlichen Kosten werden dann laut §18 des Fünften Sozialgesetzbuches dann ganz oder teilweise übernommen.

In der Praxis finden sich jedoch oft Einschränkungen, da im Ausland häufig Privatbehandlungen vorgenommen werden. Die Kosten übersteigen in diesen Fällen häufig die Leistungen der GKV, so dass Patienten diese Differenzen selbst tragen müssen. Auch ein Rücktransport nach Hause ist nicht abgesichert.

Auslandsreisekrankenversicherung

Sowohl privat wie auch gesetzlich Versicherte benötigen daher eine Auslandsreisekrankenversicherung, wenn sie Deutschland für einen längeren Zeitraum verlassen, um sich vor allzu hohen Kosten im Ausland zu schützen. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann im Ausland die Krankenbehandlung beim Arzt, trägt die Kosten für Medikamente und übernimmt auch Behandlungen im Krankenhaus, sofern diese notwendig werden.

Dieser Deckungsumfang sollte gewählt werden

Die Leistungen der Auslandskrankenversicherung können sich stark voneinander unterscheiden. Für Versicherte ist es wichtig, einen leistungsstarken Vertrag mit hohem Deckungsumfang zu wählen. Zu den versicherten Leistungen sollten in jedem Fall die vollständige Übernahme medizinisch notwendiger ambulanter sowie die stationärer Behandlung gehören, auch ärztlich verordnete Heil- und Verbandsmittel sowie Medikamente sollten zu 100% übernommen werden. Auch für die Unterbringung sowie die Verpflegung im Krankenhaus sollte die Auslandskrankenversicherung vollumfänglich leisten. Zudem gilt es darauf zu achten, dass für den notwendigen Rücktransport nach Hause keine Betragsbegrenzung vereinbart wird.

Diese erweiterten Leistungen können ebenfalls genutzt werden

Neben den Leistungen für Arzt- und Krankenhausbehandlungen sowie Medikamente und Heilmittel können Versicherte aber noch weitere Vorteile in Anspruch nehmen. So trägt die Auslandsreisekrankenversicherung oft auch eventuell notwendige Bergungskosten, wenn Versicherte geborgen werden müssen. Sogar der Rücktransport nach Hause ist gesichert, wenn die Krankenbehandlung in Deutschland sinnvoller oder gar medizinisch notwendig ist. Sowohl für die Bergungskosten wie auch für den Rücktransport nach Hause finden sich mitunter Leistungsgrenzen, die bei einem Abschluss beachtet werden sollten. Je nach Tarif können die Bergungskosten beispielsweise auf 10.000 Euro begrenzt sein, gleiches gilt für den Rücktransport nach Hause, der bei einigen Versicherungen nur bis zu einem Höchstbetrag übernommen wird.

Hohe Kosten mit der Versicherung abklären

Ebenso wie bei der privaten Krankenvollversicherung in Deutschland sollten Patienten vor einem größeren medizinischen Eingriff oder einer teuren Behandlung ihrer Auslandskrankenversicherung konsultieren, um die Kostenübernahme zu klären. Ein Kostenvoranschlag des Arztes kann hier über die voraussichtlichen Kosten informieren. Nur Leistungen, die über den Umfang der Versicherung hinausgehen, müssen dann privat getragen werden.

Abrechnung im Ausland

Bei kleineren Rechnungen erfolgt die Abrechnung im Kostenerstattungsprinzip. Der Patient wird in diesen Fällen die Rechnung beim Arzt vorab bezahlen und reicht diese dann bei der Krankenversicherung ein. Die Erstattung erfolgt dann in Höhe der jeweiligen Tarifvereinbarung.

Bei größeren Operationen oder aber bei einem notwendigen Rücktransport nach Hause, der das Vermögen der Betroffenen durchaus übersteigen kann, hilft die Versicherung in vielen Fällen und rechnet direkt mit dem Leistungserbringer vor Ort ab. Hierzu muss die Versicherung aber ebenfalls kontaktiert werden, was in der Regel über den Notfallservice der Unternehmen rund um die Uhr möglich ist.

Worauf beim Vertragsabschluss zu achten ist

Die Auslandsreisekrankenversicherung kann, wie viele andere Tarife der PKV auch, sehr unterschiedlich geartet sein. Es lohnt sich daher, einen Versicherungsvergleich durchzuführen, um eine Krankenversicherung auf hohem Niveau zu erhalten. Beim Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung sollte unter anderem darauf geachtet werden, dass die Leistungsgrenzen für Bergungskosten und den Rücktransport nach Hause nicht zu begrenzt sind. Weiterhin sollte der Rücktransport nicht nur dann durchgeführt werden, wenn er medizinisch notwendig, sondern auch medizinisch sinnvoll ist. In diesen Fällen könnte der Rücktransport nach Hause auch erfolgen, wenn eine Genesung im Kreise der Familie schneller erwartet werden kann.

Vertragslaufzeiten beachten

Die Auslandsreisekrankenversicherung kann in zwei Varianten abgeschlossen werden. Dies ist zum einen der Einzelschutz. Er besteht lediglich für eine einzelne Reise und zwar nur bis zur Heimkehr. Die Reisedaten werden im Antrag vermerkt.

Alternativ hierzu bieten die privaten Krankenversicherer Jahresverträge. Der Versicherungsschutz gilt dann für ein komplettes Versicherungsjahr, und zwar für Reisen bis zu einem Zeitraum von 60 Tagen. Lediglich dann, wenn eine Rückreise aus medizinischer Sicht noch nicht möglich ist, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur möglichen Rückreise.

Muss der Auslandsaufenthalt unvorhergesehen verlängert werden ist es bei der Auslandskrankenversicherung möglich, die Leistungsdauer zu verlängern, ggf. müssen dann höhere Prämien entrichtet werden. Bei der GKV sowie der PKV besteht diese Möglichkeit nicht.

Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte

Insbesondere junge Menschen nutzen gern die Möglichkeit, ein Schul- oder Studienjahr im Ausland zu verbringen oder im Ausland einige Zeit zu arbeiten. Für diesen Zeitraum ist es ebenfalls notwendig, Versicherungsschutz zu beantragen. Die private Auslandsreisekrankenversicherung kann für diese Zwecke bis zu zwei Jahre abgeschlossen werden.

Kosten der Auslandskrankenversicherung

Die Kosten für die Auslandsreisekrankenversicherung werden in der Regel pauschal ermittelt. Für Jahrespolicen beispielsweise berechnen die Gesellschaften zwischen 9-12 Euro für Singles und 14-25 Euro für Familien. Die Kosten sind dabei abhängig von der Laufzeit des Versicherungsvertrages. Wird eine einzelne Reise abgesichert, orientieren sich die Kosten an der jeweiligen Reisezeit. Wer beispielsweise einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen versichern möchte muss deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei Absicherung von Aufenthalten bis zu 60 Tagen.

Anders als bei der PKV Vollversicherung werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Zu beachten ist jedoch, dass mitunter Erkrankungen im Ausland, die vorhersehbar waren, später nicht übernommen werden. Da die PKV bei der Auslandskrankenversicherung keine Möglichkeit hat, Prämienaufschläge für höhere Risiken zu berechnen, werden in vielen Fällen gestaffelte Preise nach Alter angeboten. Jüngere Versicherte können sich dann für deutlich günstigere Beiträge versichern, ältere Menschen ab etwa 60 oder 65 Jahren müssen dann mit Prämienaufschlägen von bis zu 30% rechnen.