Bin ich auch im Ausland versichert und welche Leistungen erhalte ich von der PKV?

Vor jeder Reise ins Ausland stellen sich Versicherte diese Frage immer wieder. Mitglieder der privaten Krankenversicherung haben einige Vorteile auf ihrer Seite. Denn anders als in der gesetzlichen Versicherung, deren Schutz in begrenztem Umfang und nur in bestimmten Ländern gilt, ist man mit der privaten Gesundheitsfürsorge zumindest in Europa relativ gut geschützt unterwegs. Ein großer Teil der Versicherungsgesellschaften dehnt den Leistungsbereich sogar auf weite Teile der Welt aus. Allerdings sollte man sich vor jedem längeren Aufenthalt im Ausland immer darüber informieren, was die Versicherungsbedingungen im Einzelnen vorsehen, denn die Vorgaben der Versicherer können sich in diesem Punkt beträchtlich unterscheiden.

Bleibt nur noch die Frage zu klären, welche Leistungen im Fall eine Krankheit in Anspruch genommen werden können. Bei den meisten Verträgen besteht innerhalb der EU ein normaler und uneingeschränkter Versicherungsschutz weiter. Als Patient kann man jeden Arzt oder jedes Krankenhaus besuchen. Und dies in den meisten Fällen ohne eine zeitliche Begrenzung. Etwas anderes stellt ein Aufenthalt außerhalb der europäischen Union dar. Die Versicherungsbedingungen schreiben im Allgemeinen einen Schutz von 1 Monat vor. Gerade bei längeren Aufenthalten sollte sich jedes Mitglied der PKV deshalb über die Möglichkeiten einer zusätzlichen Auslandsversicherung informieren und für alle Eventualitäten vorsorgen. Schließlich kann ein betreuter Rücktransport nach Deutschland, beispielsweise nach einem Unfall, schnell mehrere hundert oder tausend Euro kosten.


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