PKV
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GKV
Krankenzusatzversicherung
Wie läuft die Kostenerstattung bei der PKV ab und bekomme ich eine Beitragserstattung?
Wer aus der GKV in die private Krankenversicherung wechselt, sieht sich bei den ersten Besuchen seines Hausarztes mit einer ungewohnten Situation konfrontiert. Nach Abschluss der Behandlung hält man jetzt eine Rechnung in den Händen und sieht Schwarz auf Weiß, welche Leistungen in Anspruch genommen wurden. Aber wie geht es weiter? Als Mitglied der PKV ändert sich nicht nur der Status als Patient, sondern auch die Form der Abrechnung. Für das Begleichen der Forderung ist jetzt nicht mehr in erster Instanz die Krankenkasse zuständig, sondern der Patient selbst. Letzterer setzt sich mit der betreffenden Versicherung in Verbindung und reicht alle Belege ein. In der Regel dauert es nur wenige Tage, bis die betreffende Summe auf dem eigenen Konto eingeht. So brauchen Patienten keine Angst davor zu haben, hohe Arztrechnungen aus eigener Tasche begleichen zu müssen. Normalerweise sollte genügend Zeit bleiben, um die Reaktion des Versicherers abzuwarten. Sicher gewöhnt man sich auch als Neukunde der privaten Krankenversicherung schnell an diesen Ablauf.
Wie verhält es sich aber mit Jahren, in denen keine Behandlungen angefallen sind? Gerade sehr junge Menschen müssen sich in der Regel nur sehr selten in ärztliche Obhut begeben und stellen somit eine sehr geringe Belastung für die Krankenversicherung dar. Genau für diesen Fall wurde die Beitragsrückerstattung eingeführt. Im Fall von leistungsfreien Jahren erhalten die Versicherten einen Teil ihrer Beiträge wieder zurück. Wie hoch diese Rückerstattungen ausfallen, hängt von den Rahmenbedingungen der verschiedenen Tarife ab. Am besten verschafft man sich durch einen Beitragsvergleich einen Überblick und kann so entscheiden, welche Versicherung die besten Bedingungen bietet. Es sollte aber darauf geachtet werden, was die einzelnen Anbieter unter der Bezeichnung Leistungsfreiheit verstehen.
