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GKV
Krankenzusatzversicherung
Kann ich meine PKV kündigen und wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?
Anders als der Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung, gestaltet sich die Rückkehr in die GKV wesentlich schwieriger. Grundsätzlich können Versicherte der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung nicht wieder zurückkehren. Gerade Selbstständige und Freiberufler trifft es besonders hart und sie werden an ihre einmal getroffene Entscheidung gebunden. Für die Dauer ihrer unternehmerischen Tätigkeit müssen sie Mitglied der PKV bleiben und können nur zwischen den einzelnen Anbietern wechseln, um in den Genuss günstigerer Tarife zu kommen. Angestellte und Arbeitnehmer können einige Schlupflöcher in der deutschen Rechtsprechung ausnutzen, um wieder in ihre alte Versicherung zurückzukehren. Hier entscheidet bekanntlich die Höhe des Einkommens über die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt das Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze, bleiben auch sie innerhalb der PKV. Erst wenn der Verdienst unter die aktuelle Bemessungsgrenze fällt, ist eine Rückkehr möglich. In diesem Fall wird das Versicherungsverhältnis bei der PKV aufgelöst und der Arbeitnehmer meldet seinen Angestellten wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Speziell wenn die Versicherungspflichtgrenze in stärkerem Umfang steigt als das Einkommen kann dieser Fall eintreten.
Nimmt ein Freiberufler wieder eine abhängige Beschäftigung auf, kann auch er wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied werden. Es sei denn, das Einkommen weist eine entsprechende Höhe auf. Sicher fragt sich ein großer Teil der Versicherten, was mit der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung im Fall der Arbeitslosigkeit geschieht. Hier stehen zwei Wege offen. Normalerweise wird man in dieser Situation wieder in der GKV versichert. Aber gerade langjährig Versicherte würden dadurch ihre Altersrückstellungen verlieren. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Regelungen beschlossen, nach denen Versicherte, die in den letzten fünf Jahren versicherungsfrei und in einer privaten Versicherung waren, Mitglied dieser bleiben. Nach Bewilligung des Antrags übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlungen. Diese Regelung betrifft auch Personen ab dem 55. Lebensjahr. Handelt es sich aber um ALGII-Empfänger, tritt die unbedingte Versicherungspflicht wieder ein. Allerdings sollte ein Wechsel in die GKV nur die letzte aller in Betracht kommenden Schritte sein. Mitunter reicht ein neuer Anbieter aus, um die Beitragslast nach unten zu schrauben.
