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PKV - Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung

Privat Versicherte haben seit 2009 nach § 204 VVG die Möglichkeit, einen Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens vorzunehmen. Ein solcher Wechsel ist immer dann sinnvoll, wenn der alte Tarif beispielsweise zu teuer geworden ist oder wenn die einmal vereinbarten Leistungen nicht mehr benötigt werden. So ist es auch möglich, ohne einen Wechsel des Versicherungsunternehmens Einsparungen zu erzielen und so die Kosten für die Krankenversicherung Monat für Monat zu senken. Ist also ein Tarifwecshel möglich, sollte dieser immer einem Wechsel des Anbieteters der privaten Krankenversicherung vorgezogen werden.

Bestandskunden profitieren von Neukundenangeboten

Viele Versicherungen gehen mit günstigen Tarifen und niedrigen Beiträgen auf die Jagd nach Neukunden. Bisher hatten Bestandskunden oft das Nachsehen, denn sie konnten die günstigen Angebote ihrer Versicherung nicht nutzen und waren in ihrem Tarif "gefangen".

Jetzt jedoch ist es auch Bestandskunden möglich, diese Tarife zu nutzen und Einsparungen zu erzielen. Die Versicherung darf einen solchen Wechsel nicht ablehnen. Zudem müssen die Versicherungen bei einem solchen Wechsel das Eintrittsdatum und den Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss des ersten Vertrages zugrunde legen. Höhere Preise aufgrund des gestiegenen Lebensalters oder gar eines verschlechterten Gesundheitszustandes müssen also nicht befürchtet werden.

Keine Zuschläge für einen Tarifwechsel innerhalb der PKV

Um Versicherungskunden davon abzuhalten, in einen günstigeren Tarif der gleichen Gesellschaft zu wechseln, haben einige Versicherungen Zuschläge für Bestandskunden erhoben. Nach einem Urteil des BGH vom 23. Juni 2010 mit AZ 8 C 42.09 ist es den Versicherungen jetzt nicht mehr möglich, derartige Zuschläge zu erheben, so dass zusätzliche Kosten nicht anfallen werden.

Wechsel in einen günstigeren Tarif

Beim Wechsel in einen günstigeren Tarif der gleichen Gesellschaft ist es möglich, deutliche Einsparungen zu erzielen und die Leistungen entsprechend der eigenen Lebenssituation anzupassen. Dabei ist es nicht notwendig, den bestehenden Tarif zu kündigen, sondern es erfolgt lediglich ein Übergang in den neuen Tarif.

Dies hat auch den Vorteil, dass bei Verträgen, die nach dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, die Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten bleiben. Im Unterschied hierzu verfallen die Altersrückstellungen, wenn Versicherte zu einer anderen Gesellschaft wechseln. So bleiben die bisher angesparten Gelder erhalten, um im Alter die Beiträge stabil halten zu können.

Tarifwechsel bei gleichen Leistungen

Nach § 204 VVG ist es Versicherungsnehmern möglich, in einen anderen Tarif seiner Versicherungsgesellschaft zu wechseln, sofern die Leistungen bestehen bleiben. In diesem Fall wird weder die Mindestvertragslaufzeit beachtet noch muss eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.

Es kann mitunter sinnvoll sein, sich über die aktuellen Angebote der eigenen Versicherung zu informieren, denn neue Kunden werden in einen bestehenden Tarif oft nicht mehr aufgenommen. Dies führt zu einem höheren Altersdurchschnitt in diesem Tarif und damit auch zu steigenden Beiträgen.

Tarifwechsel mit herabgesetztem Leistungsumfang

Um beim Tarifwechsel zu sparen ist es auch möglich, den Leistungsumfang des Vertrages der Privaten Krankenversicherung zu reduzieren. So kann beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die dortige Einbettunterbringung gestrichen werden, auch die Zuzahlungen für Zahnersatz oder Sehhilfen können angehoben werden. In diesem Fall wird die Versicherung wiederum keine erneute Gesundheitsprüfung vornehmen, schließlich kann sie vom verminderten Leistungsumfang durchaus profitieren.

Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen

Versicherte, die aufgrund einer veränderten Lebenssituation in einen höherwertigen Tarif wechseln wollen, können dies ebenfalls tun. Vielfach wird bereits bei Vertragsabschluss vereinbart, dass in bestimmten Situationen, etwa bei der Geburt eines Kindes oder bei Heirat, ein Tarifwechsel möglich ist. Dieser kann dann ohne Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.

Besteht eine solche Vereinbarung nicht, muss eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Diese kann dazu führen, dass die Versicherung Prämienaufschläge berechnet oder einzelne Leistungen sogar vollständig ausklammert. Zudem ist es den Versicherungen möglich, erneut Wartefristen für die neuen Leistungen zu vereinbaren.

Wechsel in den Basistarif

Der Basistarif wird von den privaten Krankenversicherern seit 2009 angeboten und ermöglicht eine Krankenversorgung auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen. Der Höchstbeitrag orientiert sich ebenfalls am Maximalbeitrag der GKV, so dass Versicherte durch einen solchen Wechsel ebenfalls sparen können. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn sich das Einkommen stark reduziert hat, denn bei sehr geringen Einkommen können auch Zuschüsse beantragt werden.

Wer seine PKV bereits vor dem 01. Januar 2010 abgeschlossen hat und nun seine Altersrückstellungen beim Wechsel in den Basistarif mitnehmen möchte, kann dies nur dann, wenn er entweder finanziell Hilfebedürftig ist, wenn er älter als 55 Jahre ist oder wenn Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Wer nach dem 01. Januar 2010 in die PKV eingetreten ist, kann uneingeschränkt wechseln.

Angebote der Versicherungen prüfen

Die Versicherungsunternehmen sind in den meisten Fällen nicht erfreut, wenn Bestandskunden in einen günstigeren Tarif wechseln wollen. Sie reagieren daher nicht immer kundenfreundlich und bieten daher häufig nicht die günstigsten Tarifvarianten an. Es lohnt sich für Versicherte daher, die unterschiedlichen Angebote zu vergleichen und schließlich den individuell besten Versicherungstarif zu wechseln. Spezialisierte Versicherungsberater können in diesen Fällen helfen, die besten Verträge zu finden.

Fazit zum Tarifwechsel der Privaten Krankenversicherung

Ein PKV Tarifwechsel ist in vielen Fällen die bessere Alternative zum Wechsel der PKV-Gesellschaft. Auch mit einem Tarifwechsel ist es möglich, von aktuellen Angeboten der Versicherungsbranche zu profitieren und Einsparungen zu erzielen. Da die Versicherungsgesellschaften nun keine Zuschläge mehr erheben können, ist der Wechsel innerhalb der PKV sogar noch lukrativer.