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Krankenzusatzversicherung
Krankenkassen-Wechsel zur privaten Krankenversicherung | GKV - PKV
Welche Voraussetzungen bzw. Bedingungen muss man für den Wechsel in eine PKV erfüllen?
Bevor Sie zur PKV wechseln können muss zuerst einmal klar sein, ob Sie überhaupt ein Mitglied der PKV werden dürfen. Der Gesetzgeber hat dafür klare Grenzen vorgegeben. So ist das Einkommen ein entscheidender Faktor für die Aufnahme in die PKV. Beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 47700 Euro jährlich bzw. 3975 Euro monatlich ist der Wechsel in die PKV möglich. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist jedoch auch vom Beruf abhängig: Beamte, Polizisten, Richter, Abgeordnete und Finanzbeamte können jederzeit Mitglied werden. Selbstständige und Freiberufler haben die Wahl zwischen GKV und PKV. Gleiches gilt für Studenten, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen oder ihr nicht mehr gesetzlich unterliegen. Journalisten und Künstler können theoretisch der PKV beitreten, sind jedoch in der Regel über die Künstlersozialkasse versichert.
Vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung sollten Sie einige wichtige Punkte überprüfen. Wie sieht es z.B. mit der Planung Ihres Privatlebens aus? Singles, Doppelverdiener oder Familien mit einem Kind profitieren finanziell von der PKV, nicht jedoch Familien mit mehreren Kindern oder nicht erwerbstätigen Partnern. Für diese werden in der PKV Extrabeiträge erhoben. Auch Ihr Gesundheitszustand sollte vor einem Übertritt in die private Krankenversicherung überprüft werden. Bei Antragstellung erfolgt nämlich eine Gesundheitsprüfung, bei der Vorerkrankungen und Gesundheitsrisiken überprüft werden. Das Ergebnis einer negativen Gesundheitsprüfung kann ein erheblich erhöhter Beitrag oder sogar die Ablehnung des Antrages sein.
Der Ablauf eines Wechsels verläuft in der Regel immer gleich: nachdem man sich für ein geeignetes Angebot entschieden hat, fordert man die Vertragsunterlagen beim Versicherer an, lässt den manchmal geforderten Gesundheitscheck durchführen und schickt die vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Unterlagen an den Versicherer zurück. Sobald man die verbindliche Aufnahmebestätigung bzw. die Versicherungspolice erhalten hat, kündigt man der bisherigen Kasse – auf keinen Fall vorher! Ein bisher freiwillig in der GKV Versicherter kann zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Wenn das Gehalt der letzten drei Jahre die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hat und auch in den nächsten Jahren übersteigen wird, kann man der GKV zum Jahresende kündigen. Nach einer Bestätigung der bisherigen Kasse kann der Versicherungswechsel termingerecht stattfinden. Die Kündigungsbestätigung sollte nach spätestens 14 Tagen vorliegen. Befinden Sie sich in einem Angestelltenverhältnis, muss der Arbeitgeber über die Änderung informiert werden. Bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Kassen zahlt er weiterhin die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung.
