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Kann ich den Anbieter der PKV einfach wechseln?

Er steht meist am Jahresende im Raum, wenn die Beitragsanpassungen der Versicherer veröffentlicht werden – der Wechsel von einer privaten Krankenkasse in eine andere. Zunächst scheint es schlüssig zu sein, bei einer Beitragserhöhung in eine andere Gesellschaft zu wechseln, die offensichtlich ihre Beiträge besser kalkuliert und daher stabiler hält. Doch ist ein solcher Wechsel immer sinnvoll? Und was gilt es zu beachten, wenn man sich dafür entscheidet?

Häufig ein Grund für den Wechsel – Die Beitragsanpassung

Hat der Versicherer eine Beitragserhöhung für das folgende Jahr angekündigt, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu, das ihm ermöglicht, den Vertrag zum Jahresende zu kündigen, auch wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgeschlossen ist. (Weitere Infos: PKV Kündigung) Doch bevor es soweit ist, muss ein Tarif gefunden werden, der günstigere Prämien bietet und die Anforderungen des Versicherten erfüllt. Dabei sollte die Leistung in der Regel nicht niedriger sein als bisher – es sei denn, der Versicherte fordert dies ausdrücklich. Deshalb ist ein sorgfältiger PKV Preis-Leistungs-Vergleich angeraten, der unbedingt von einem erfahrenen Versicherungsmakler durchgeführt werden sollte. Er wird auch die Annahmerichtlinien der neuen Gesellschaft klären, die bei Vorerkrankungen und Risikofaktoren eine Rolle spielen. So können Vorerkrankungen den Versicherungsbeitrag in die Höhe treiben oder einen Wechsel ganz verhindern – ein etablierter Makler kann diese Dinge rechtzeitig abklären und bei Bedarf eine Risikovoranfrage stellen.

Bei der Prüfung der Tarife ist ein Blick auf die bisherige Beitragsstabilität der Gesellschaft wichtig. Sie bietet einen Anhaltspunkt, mit welcher Entwicklung in Zukunft zu rechnen ist. Ein guter Indikator für die wirtschaftliche Solidität und damit die Beitragsstabilität ist ein Ranking der etablierten Ratingagenturen wie Assekurata oder Morgen & Morgen. Sie überprüfen regelmäßig die wirtschaftliche Solidität der Gesellschaften und geben damit einen ersten Einblick, wie sich die Beiträge zukünftig entwickeln könnten.

Die neue Gesellschaft ist gefunden – Was nun?

Hat man eine neue Gesellschaft gefunden, deren Preise und Leistungen den eigenen Vorstellungen offensichtlich entsprechen, steht zunächst die Frage der Altersrückstellungen im Raum. Sie werden im Lauf der Jahre gebildet, um die Beiträge im Alter niedrig zu halten. Zwar können Versicherte diese Altersrückstellungen in einem gewissen Umfang auf die neue Gesellschaft übertragen, doch ein nicht unerheblicher Teil wird bei der alten Gesellschaft verbleiben und verloren gehen. Wechselt man also die Gesellschaft, muss man sich darüber im Klaren sein, dass ein Teil dieser Altersrückstellungen schlicht verloren ist.

Kommt der Wechsel trotzdem in Betracht, muss er nahtlos erfolgen, eine Lücke im Versicherungsschutz ist nicht akzeptabel. Das liegt an der geltenden Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, die eine solche Lücke nicht zulässt. Damit der Wechsel ordnungsgemäß verläuft, muss die Annahme des neuen Vertrags bei dem alten Versicherer belegt werden – und die neue Gesellschaft wird einen Nachweis der akzeptierten Kündigung fordern.

Von Beginn an vermeiden – Die Wartezeiten

Grundsätzlich steht der neuen Versicherung das Recht zu, Wartezeiten zu verlangen bis sie in die Leistungspflicht eintritt. Diese Wartezeiten liegen üblicherweise bei drei Monaten für alle ärztlichen Untersuchungen, bei acht Monaten bei einer Schwangerschaft und im dentalen Bereich. Bei einer nahtlosen Vorversicherung kann ein Verzicht auf diese Wartezeiten vereinbart werden, er ist unter Umständen an eine zusätzliche Gesundheitsprüfung beim Arzt gekoppelt. Dies liegt letztlich im Ermessen des Versicherers, er kann auf diese Prüfung verzichten. Die Anerkennung der Vorversicherungszeiten und der Verzicht auf die Wartezeiten ist zu empfehlen, damit ein nahtloser Versicherungsschutz gewährleistet ist. Anderenfalls müssten in dieser Zeit anstehende Krankheits- und Behandlungskosten aus eigener Tasche getragen werden.

Gut abzuwägen – Die Vorteile gegen die Nachteile

Ein Versicherungswechsel in der PKV ist also nicht ganz unkompliziert durchzuführen. Er erfordert einige Sorgfalt und ist mit dem Nachteil der verlorenen Altersrückstellungen verbunden. Auch kann niemand garantieren, dass bei der neuen Gesellschaft die Beiträge tatsächlich langfristig stabil bleiben werden, oder ob nicht auch hier irgendwann mit höheren Prämien zu rechnen ist. Letztlich kann ein Wechsel der PKV durchaus einmal durchgeführt werden, doch eine ständige Änderung im Versicherungsschutz ist nicht ratsam. Eine PKV sollte immer langfristig abgeschlossen werden, um für den Versicherten den Nachteil der verlorenen Altersrückstellungen und auch der mit dem Alter steigenden Eintrittsprämien zu vermeiden.

Damit stellt sich letztlich die Frage, ob und welche Alternativen es zu einem Wechsel der Gesellschaft gibt. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn der bisherige Tarif offensichtlich zu teuer wird oder wenn die bisher gewählten Leistungen einfach nicht mehr zu den Anforderungen des Versicherten passen?

Eine sinnvolle Alternative – Der Tarifwechsel

Gibt der Versicherer eine Beitragserhöhung bekannt, hat der Versicherte auch ein Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. Zwar wird dieses Wechselrecht von den Gesellschaften gerne verschwiegen, doch es steht dem Kunden in jedem Fall zu. Damit lassen sich auch die Versicherungsprämien wieder reduzieren.

In diesem Fall ist häufig ein Verzicht auf bestimmte Leistungen gefordert, denn geringere Leistungen führen auch zu niedrigeren Prämien. Kommt alternativ der Wechsel in einen Tarif mit höherer Leistung in Frage, hat der Versicherer das Recht, eine Gesundheitsprüfung zu fordern. Verweigert der Versicherte diese Gesundheitsprüfung, wäre ein Ausschluss der höheren Versicherungsleistung die übliche und machbare Konsequenz.

Auch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann eine Möglichkeit sein, bei gleicher Leistung die Beiträge konstant zu halten. In diesem Fall übernimmt der Versicherte zukünftig einen höheren Anteil an seinen Krankheits- und Behandlungskosten selbst, bleibt aber im gleichen Tarif bei unveränderter Leistung versichert.

» PKV Tarifwechsel

Fazit – Besser den Tarif wechseln als die Gesellschaft

Insgesamt erscheint es deshalb sinnvoller, den Wechsel des Tarifs anzustreben, denn ein Wechsel der Gesellschaft ist für den Versicherten durchaus mit Nachteilen verbunden, die sich durch einen Tarifwechsel vermeiden lassen. Zwar kann gerade in jungen Jahren ein PKV Wechsel noch recht problemlos durchzuführen sein, doch mit zunehmendem Alter steigen schon die Eintrittsprämien immer weiter und führen zu horrenden Kosten. Auch kann ein schlechterer Gesundheitszustand dann der Grund sein, warum eine Versicherung die Annahme des Antrags ablehnt. Deshalb ist gerade bei älteren Versicherten sorgfältig zu prüfen, ob ein Wechsel der Gesellschaft möglich und notwendig ist.

Entscheidet man sich aber für diesen Wechsel, muss er sorgfältig durchgeführt werden und auch die neue Gesellschaft muss mit ihrem Tarif entsprechend geprüft werden. Deshalb gehört gerade der Wechsel der Versicherung in die Hände eines erfahrenen Fachmanns für die private Krankenversicherung.