Kann ich den Anbieter der PKV einfach wechseln?

Seit der letzten Beitragsanpassung stellen sich viele Mitglieder der PKV die Frage, unter welchen Voraussetzungen und ob überhaupt der Wechsel ihrer bisherigen Versicherung möglich ist. Im Prinzip ist es keine größere Hürde, den Anbieter zu wechseln. Allerdings bedarf es erst einer Beitragsanpassung oder der Leistungskürzung, um vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen zu können. Andernfalls kommt nur eine ordentliche Kündigung in Frage und diese ist an die Einhaltung einer Kündigungsfrist gebunden. Das Versicherungsverhältnis mit einer PKV kann nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden.

Gerade bei einer Erhöhung der Beiträge heißt es schnell handeln, Die Kündigung selbst kann zum Datum der Anpassung ausgesprochen werden. Im Normalfall erhält man aber einige Wochen im Voraus eine schriftliche Mitteilung. Somit sollte genügend Zeit bleiben, sich anhand eines PKV-Vergleiches über geeignete Angebote zu informieren und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Erst wenn die Bestätigung der neuen Versicherung eingetroffen ist, sollte der alten Krankenversicherung gekündigt werden. Ansonsten droht eine Situation, in der man ohne eine Gesundheitsvorsorge auskommen muss. Der Wechsel einer privaten Krankenversicherung muss aber nicht immer die beste Alternative sein. Schließlich hat jeder Versicherte mit einer neuerlichen Prüfung des Gesundheitsrisikos zu rechnen. Aber im Gegensatz zum Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Wechsel hier wesentlich unkomplizierter.


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